medi01.gif (1706 Byte)  ÖSV und AUVA-tauglicher Erste-Hilfe-Kurs

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Im Rahmen der FB2/3 Kurses: Kursplan

Kurs: Bordmedizin inkl. Erste Hilfe u. (lebensrettende) Sofortmaßnahmen

Referent: Dr. Hans Schenk, Willi Reisl

Veranstalter: Dr. Hans Schenk

Termin:      Fr. 14.11.2003                      Uhrzeit: 17.30 - 22.30
                  
Sa. 15.11.2003                      Uhrzeit: 09.00 - 18.00

Ort:              

Parkresidenz Judendorf-Straßengel
Grazer Straße 12
8111 Judendorf-Straßengel 
(siehe www.parkresidenz.at)

Kursgebühr: € 60,-- / Teilnehmer

Anmeldung erforderlich bei

Silke Katzler; Tel.: 0316/ 71 21 76 - 14,  E-mail: katzler@labor-schenk.at

Wie schon seit der Veröffentlichung des Seeschiffahrtsgesetzes (BGBl 174 aus 1981 bzw. Seeschiffahrts-Verordnung, BGBl 189 aus 1981) ist 

"ein Nachweis über die Ausbildung in Erster-Hilfe-Leistung"

für die Erlangung eines Befähigungsausweises entsprechend Seeschiffahrtsgesetz vorgeschrieben. Seit 2004 ist dieser Nachweis dem Ansuchen um Zulassung zur Praxisprüfung beizuschließen. Bei dieser Ausbildung handelt es sich um

eine (mindestens) 16-stündigen "Erste-Hilfe-Kurs" oder eine darüber hinausgehende Sanitäts- oder medizinische Ausbildung, die von

1.   von einer Dienststelle einer Gebietskörperschaft oder einer unter ihrer Haftung betriebenen Unternehmung 
2.   von einem Sozialversicherungsträger 
3.   von einer Dienststelle der Österreichischen Gesellschaft vom Roten Kreuz 
4.   von einer Dienststelle des Arbeitersamariterbundes 
5.   von einer Dienststelle des Hospitaldienstes des Souveränen Malteser Ritterordens. 

durchgeführt worden sein muß.

Ein solcher Nachweis ist für alle Befähigungsausweise des MSVÖ und des ÖSV zwingend vorgeschrieben.

Dr. Hans Schenk und Willi Reisl (Rot Kreuz-Ausbilder) veranstalten gemeinsam - wie bisher schon vielfach - einen ÖSV/MSVÖ- und AUVA-tauglichen Erste-Hilfe-Kurs, eben diesen 16-stündigen Kurs, mit besonderer Berücksichtigung des Jachtsports. Die AUVA-Bestätigung dient nicht nur zur Vorlage beim ÖSV/MSVÖ, sondern auch als Nachweis für eine betriebliche Ersthelfer-Befähigung.

Der Kurs beinhaltet nicht nur den vorgeschriebenen Basisstoff; er geht vor allem im Bereich Reanimation und Erstversorgung von Verletzungen weit darüber hinaus. Praktische Übungen am Phantom geben dem Teilnehmer die Möglichkeit, lebensrettende Sofortmaßnahmen in neutraler Umgebung zu üben. Im Rahmen der Ausbildung ist Unfällen und Schäden, die für den Jachtsport typisch sind, ein spezielles Kapitel gewidmet.

Achtung: Der Kurs kann nur bei einer Mindest-Teilnehmerzahl von 10 Personen stattfinden.