1) Der
Vorstand vertritt den Verein nach innen und nach außen. Tätigkeit und Aufgaben
der einzelnen Vorstandsmitglieder im Rahmen des Vorstandes sind von den
Vorstandsmitgliedern intern zu vereinbaren.
2) Der
Vorstand faßt seine Beschlüsse in den Sitzungen mit relativer Stimmenmehrheit.
Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn
mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Bei Stimmengleichheit
ist der Beschluß bei der nächsten Vorstandssitzung zu fassen und
Meinungsverschiedenheiten sind zwischenzeitig tunlichst zu erörtern und zu
beseitigen. Ergibt sich bei der nächsten Vorstandssitzung wiederum
Stimmengleichheit, so gilt der Antrag als abgelehnt.
3) Über
jede Sitzung des Vorstands ist ein Protokoll zu führen, welches auch den nicht
anwesenden Vorstandsmitgliedern schriftlich zur Kenntnis zu bringen ist.
Im Club
bestehen derzeit drei Sektionen (Crews) und zwar die Binnencrew, die A&R
Crew und die Crew NORD.
1) Die
Festsetzung der Höhe der Beiträge bzw. Aufnahmegebühren oder deren Änderung
erfolgt durch die Generalversammlung.
Derzeit
sind folgende Jahresbeiträge und einmalige Aufnahmegebühren zu leisten:
Achtung: Aktuelle
Werte am Ende des Dokuments
Mitgliedsbeiträge |
||
Ordentliche Mitglieder |
€ 70,-- |
S 950,00 |
Gastmitglieder |
€ 62,-- |
S 850,00 |
Anschlußmitglieder |
€ 44,-- |
S 600,00 |
Anschlußmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
kein Beitrag |
|
Jugendmitglieder allein bis zum vollendeten 18.
Lebensjahr |
€ 18,-- |
S 250,00 |
Senioren ab vollendetem 65. Lebensjahr |
€ 47,-- |
S 650,00 |
Ehrenmitglieder |
kein Beitrag |
|
Fördernde Mitglieder |
€ 44,-- |
S 600,00 |
einmalige Aufnahmegebühr |
||
ordentliche bzw. fördernde Mitglieder |
€ 145,-- |
S 1.500,00 |
2) Für
Anschlußmitglieder und Jugendmitglieder wird keine Aufnahmegebühr eingehoben.
Bei einem Wechsel von Jugend-/Anschlußmitgliedschaft zur ordentlichen
Mitgliedschaft entfällt die Aufnahmegebühr.
3)
Vorstandsmitglieder haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Ermäßigung des
Jahresbeitrages bzw. Erlassung der Einschreibgebühr zu stellen, wenn für den
Club besonderes Interesse an der Mitgliedschaft besteht. Der Antrag muß
schriftlich begründet werden. Über diesen Antrag entscheidet der Vorstand.
Dem
Vorstand obliegt es, jeweils für jedes Vereinsjahr im vorhinein einen
Budgetplan zu erstellen, welcher der Generalversammlung zur Kenntnis zu bringen
ist.
Anträge,
welche von Mitgliedern schriftlich an den Vorstand herangetragen werden, sind
von diesem binnen vier (4) Wochen einer Erledigung zuzuführen.
Teilnehmer
von Kursen, die nicht von vornherein NCA-Mitglieder sind, werden bis zum Ablauf
des Kalenderjahres, in welchem sie an dem jeweiligen Kurs teilnehmen,
Gastmitglieder des NCA.
Bei einer
eventuellen Aufnahme als ordentliches oder förderndes Mitglied hat das
bisherige Gastmitglied die Aufnahmegebühr in der jeweils festgesetzten Höhe zu
bezahlen. Der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr, in dem ja die
Gastmitgliedschaft bestanden hat, wird nicht mehr eingehoben.
Fassung (Version):
Version 2.1, 03/1998 (NCA_GO_98)
Diese Fassung ist die Fassung von März 1998. Die Änderungen gegenüber der vorhergehenden Fassung von 1993 betreffen die Crew Nord (neu) und die Mitgliedsbeiträge.
Erstellt: bk (aus Dokument Klaus Krainz, dessen Ursprung aber bk war!).Die Neu-Schreibung erfolgt 03/2002 von bk, zur Vereinheitlichung der Dokumente:
NCA Statuten (NCA_STAT_jj_akt)
NCA Geschäftsordnung (NCA_GO_jj_akt)
NCA Geschäftsordnung der Crews (NCA_GOCs_jj_akt)
Version
2.2, 03/2002 (NCA_GO_02)
Diese Fassung vom März 2002 wurde in der GV März 2001 beschlossen und betrifft die Beiträge in Euro (€).
Die Aufnahme-Gebühr wird erhöht.
Version
2.3, 01/2007 (NCA_GO_02)
In der Generalversammlung vom März 2006 wurden die Mitgliedsbeiträge erhöht:
Ordentliche Mitglieder € 79,--
Gastmitglieder €
70,--
Familienmitglieder €
50,--
Jugendmitglied €
20,--
Aufnahmegebühr € 145,--
Version 2.4,
01/2010 (NCA_GO_02)
In der Generalversammlung vom März 2009 wurden die Aufnahmegebühr erhöht:
Aufnahmegebühr € 240,--