IC - Internationales Zertifikat für Führer von Sportbooten |
Stand: 08.02.06,
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Neues im Bereich Befähigungsausweise
Mit BGBl. 274, vom 6. Juli 2004, wurde die Seeschifffahrts-Verordnung (BGBl. 174/1981) in einigen wesentlichen Punkten geändert.
Der Umfang der "seemännischen Praxis und Seefahrterfahrung" gemäß Abs. 1 Z 3 wurde geändert und so angepaßt, daß nunmehr für beide Verbände gilt:
FB 2 | 500 sm | ||
FB 3 | 1.000 sm | ||
FB 4 | 3.500 sm | ||
! .... in Berücksichtigung ....., der Art (Segel- oder Motorjacht) und .... |
"Die Verbände sind ermächtigt, über Antrag ein Internationales Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen .... auszustellen."
Dieses Internationale Zertifikat (International Certificate for Operators of Pleasure Craft) ist also vom Inhaber eines ÖSV/MSVÖ Befähigungsausweises beim entsprechenden Verband zu beantragen (Kosten dzt. € 26,--), der dann seinerseits nach entsprechender Kontrolle den Antrag an die Behörde weitergibt (Kosten dzt. € 24,--). Der Antrag ist an ein Formular gebunden, das auch entsprechend ausgefüllt werden muß (nur mit Computer oder Schreibmaschine, Unterschrift darf über den vorgesehenen Rahmen nicht hinausragen, Original muß eingeschickt werden).
Dieses Internationale Zertificat (IC) basiert auf der UNO-Resolution 40, die von der
Economic Commission for Europe
Inland Transport Committee
Working Party on Inland Water Transport
ausgearbeitet und unter dem Zeichen TRANS/SC.3/147 (+ Corrigendum No 1!) veröffentlicht wurde. Vorteil des IC ist, daß es von vielen Ländern anerkannt wird (werden muß), was bei den "alten" Befähigungsausweisen nicht unbedingt gilt.